Verhängung von Einfuhr- und Finanzierungsverboten durch die EU im Fall rechtswidriger Annexion: Der Präzedenzfall Krim und Sewastopol

Siehe dazu die VERORDNUNG (EU) Nr. 692/2014 DES RATES vom 23. Juni 2014 über Beschränkungen für die Einfuhr von Waren mit Ursprung auf der Krim oder in Sewastopol in die Union als Reaktion auf die rechtswidrige Eingliederung der Krim und Sewastopols durch Annexion.

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