Forderung nach Aktivierung des EU-Blocking-Statuts gegen US-Sanktionierung des IStGH abgelehnt
Nach den US-Sanktionen gegen den IStGH per Executive Order (6. Februar 2025) forderten EU-Parlamentarier die Aktivierung des EU-Blocking-Statuts, um die Lahmlegung des Gerichts durch die exterritorialen Auswirkungen der Sanktionen zu begrenzen: "In einer Zeit, in der die Opfer von Verstößen gegen das Völkerrecht immer mehr zunehmen – in der Ukraine, in Palästina, der Demokratischen Republik Kongo, Sudan – behindern diese Sanktionen den Zugang zur Justiz für alle, die von Verbrechen in der Gerichtsbarkeit des IStGH betroffen sind. Dennoch verfügt die EU über ein Rechtsinstrument, um solchen extraterritorialen Maßnahmen entgegenzuwirken: das EU-Blockierungsstatut, das die Auswirkungen von Sanktionen von Nicht-EU-Ländern neutralisieren soll. - In seinem Jahresbericht 2024 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt forderte das Parlament die Kommission auf, „dringend das Blockierungsstatut zu aktivieren“.Daher die Fragen: 1. Welche konkreten Schritte hat die...