Der Internationale Strafgerichtshof hat einen Haftbefehl gegen Mohammed Diab Ibrahim Al-Masri (Deif) erlassen
Ob Deif noch lebt, konnte die Vorverfahrenskammer nicht feststellen. Sie setzte das Verfahren deshalb fort.
Der wesentliche Inhalt des Haftbefehls wird in einer Presseerklärung vom 21.11.2024 wiedergegeben. Es werden Verbrechen aufgelistet, bei denen die Vorverfahrenskammer hinreichende Gründe für die Annahme sah, dass sie am 7.10.2023 und in Bezug auf die Geiseln in der Folgezeit begangen worden sind. Herr Deif sei in seiner Funktion als Kommandeur der al-Qassam Brigaden und durch seine Handlungen vor, während und nach der Operation vom 7. Oktober für die Begehung dieser Verbrechen verantwortlich. Darüber hinaus vertrat die Kammer die Auffassung, dass Deif die Verbrechen befohlen oder dazu angestiftet hat oder als militärischer Befehlshaber für das kriminelle Verhalten seiner Untergebenen verantwortlich sei.
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