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Hind Rajab Stiftung: Beschwerde gegen Bundesanwalt

 Am 11. Mai 2026  reichte  die Hind-Rajab-Foundation (HRF) Disziplinarbeschwerde gegen einen deutschen Bundesanwalt beim Generalbundesanwalt und beim Bundesgerichtshof ein. Die HRF hält die Abweisung ihrer Strafanzeige vom Juni 2025 gegen Shimon Avichai Zuckerman , einen israelisch-deutschen Doppelstaatler, wegen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord für offensichtlich unbegründet. Die HRF legte Berufung gegen diese Entscheidung ein und legte einen neuen 164-seitigen Untersuchungsbericht vor, in dem sie ihre Vorwürfe detailliert darlegte. Indem die Bundesanwaltschaft Zuckermans Schutzbehauptungen ungeprüft übernahm, bestätigte sie Deutschlands Rolle als sicheren Zufluchtsort für deutsche Staatsangehörige, die schwerster völkerstrafrechtlicher Kernverbrechen beschuldigt werden.

Foreign Press Association fordert Zugang zu den von Israel besetzten Gebieten

 Anlässlich de Woche der Pressefreiheit forderte der Journalistenverband am 30. April Israel erneut auf, Zugang zu den besetzten Gebieten zu gewähren.

Omer Bartov: Was ist mit Israel schiefgelaufen (What Went Wrong With Israel)?

  Omer Bartov ist ein israelischer Professor für Holocaust- und Völkermordforschung an der Brown University. Er wuchs in einem zionistischen Elternhaus auf und diente als Offizier in den israelischen Streitkräften, doch schon seit langem bereitet ihm der Einsatz militärischer Gewalt durch Israel Sorge. In seinem neuen Buch mit dem Titel „ Israel: What Went Wrong? “ argumentiert Bartov, dass sich der Zionismus zu einer Ideologie des Extremismus gewandelt habe, die nach den Angriffen der Hamas am 7. Oktober zum Völkermord im Gazastreifen geführt habe. „Es gibt wachsende Kritik an der amerikanischen Unterstützung für diese Art von israelischer Politik, sowohl in der amerikanischen Linken als auch in der amerikanischen Rechten“, sagt Bartov zu David Remnick. Bartov ist der Ansicht, dass Israel eine „Schocktherapie“ benötige, weil „es die Grenzen seiner eigenen Macht noch nicht erkannt hat, denn diese Grenzen liegen in Washington, D.C., und genau dort müssen sie gesetzt werden.“ „Für Is...

Strafrecht gegen "Leugnen" des Existenzrechts Israels? Forderung und Kritik

Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2025 festgestellt hatte, dass das Leugnen des Existenzrechts Israels für sich genommen keinen Straftatbestand erfülle, brachte das Land Hessen am 23. April 2026 einen Antrag zur Erweiterung des § 130 StGB ein, mit dem diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden soll. Nun soll auch mit Haft bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet , und dies  in einer Weise tut, die geeignet ist, den  öffentlichen Frieden zu stören. Begründung:   "Das Existenzrecht des durch die Staatengemeinschaft anerkannten Mitgliedstaats der Vereinten Nationen Israel wird etwa durch Gebrauch der Losung „From the River to the Sea, Palestine will be free“ oder durch Präsentation von Landkarten des Nahen Ostens, in denen das heutige Israel durch einen „palästinensischen Staat“ in den Grenzen Israels, des Gazastreifens und des sog. Westjordanlands ersetzt ...

Haaretz: Moralische Verletzungen der Täter

 Auch israelische Soldaten tragen (moralische und andere) Verletzungen von ihren Gaza- und Westbank-Einsätzen davon.

VG Berlin: Bundes-Kultur-Beauftragter darf nicht alles

  Das Verwaltungsgericht Berlin hat dem Beauftragten der Bundesregierung für Kultur und Medien vorläufig (BKM) untersagt, die Betreiber der Berliner Buchhandlung „Zur schwankenden Weltkugel“ als politische Extremisten zu bezeichnen. Im Vorfeld der Vergabe des Deutschen Buchhandlungspreises für das Jahr 2025 ließ der BKM im Januar 2026 drei Buchhandlungen von der Preisträgerliste der Jury streichen. Hierzu zählte auch der von den Antragstellerinnen betriebene „Buchladen zur schwankenden Weltkugel“. In einem Interview mit der ZEIT, das am 19. März 2026 in der Printausgabe erschien, wurde der BKM auf die drei ausgeschlossenen Buchhandlungen angesprochen. Auf die Frage, warum er in die Preisvergabe eingegriffen habe, äußerte er unter anderem: „Wenn der Staat Preise vergibt und Steuergelder einsetzt, dann kann er das nicht für politische Extremisten tun.“ Wegen der Bezeichnung als „politische Extremisten“ forderten die Antragstellerinnen den BKM zur Abgabe ei...

Jüdische Stimme und der Verfassungsschutz

  Der Verein Jüdische Stimme für gerechten Frieden in Nahost – EJJP e.V. Deutschland darf in dem vom Bundesministerium des Innern herausgegebenen Verfassungsschutzbericht 2024 nicht als gesichert extremistisch bezeichnet werden. Das hat das Verwaltungsgericht in einem Eilverfahren entschieden.