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Palästina-Kongress 2024: Auflösung und Verbot rechtswidrig

 Am 26.11.2025 gab das Verwaltungsgericht Berlin in einer Pressemitteilung bekannt, dass die Polizei im April 2024 rechtswidrig gehandelt habe ( Urteil der 1. Kammer vom 26. November 2025 (VG 1 K 187/24)): "Der Kongress sollte im April 2024 an drei aufeinanderfolgenden Tagen in geschlossenen Räumen in Berlin stattfinden. Im Vorfeld der Veranstaltung erließ die Berliner Polizei verschiedene Beschränkungen, u.a. verbot sie die Verwendung bestimmter Parolen. Außerdem untersagte das Landesamt für Einwanderung mehreren als Rednern vorgesehenen Personen die Teilnahme an dem Kongress, da zu erwarten sei, dass sie strafbare Äußerungsdelikte begehen könnten. Kurz nachdem die Versammlung begonnen hatte, wurde eine Videobotschaft einer dieser Personen abgespielt. Daraufhin unterbrach die Polizei die Stromversorgung für die Videoübertragung, löste die Versammlung auf und verbot, sie an den Folgetagen fortzusetzen. Mit seiner Klage begehrt der Veranstalter die Feststellung, dass Auf...

Betätigungsverbot gegen Abu-Sittah war rechtswidrig: VG Berlin

 Das war zwar evident, ist jetzt aber auch von einem Gericht festgestellt worden.

European Legal Support Center (Amsterdam): Gaza und der Abbau der Meinungsfreiheit in Deutschland

Hannah El-Hitami vom ELSC berichtet über den Umgang deutscher Behörden mit der Meinungs- und Versammlungsfreiheit anlässlich der Gaza-Proteste. Zwar merkten inzwischen einige Gerichte, dass sich das Vorgehen der Behörden nicht mit dem Grundgesetz in Einklang bringen ließe, doch bleibe eine große Verunsicherung bei den Menschen,

Ralf Michaels: Welche Regeln in Berlin gelten

Zur Unterbindung des Palästina-Kongresses in Berlin im April 2024

Die skandalösen Umstände der  polizeiliche Auflösung des Kongresses ließen im Ausland sogar die Frage aufkommen, ob in Deutschland überhaupt noch internationale Konferenzen abgehalten werden sollten.