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Posts mit dem Label "Völkergewohnheitsrecht" werden angezeigt.

Über die Verpflichtung, gegen Schiffe mit bestimmten Waffentransporten vorzugehen (Rechtsgutachten)

Elf führende Rechtsexperten bekräftigten im März 2025 in einem auf Ersuchen des BDS-Nationalkomitees erstellten Gutachten, dass Staaten gemäß dem Seerechtsübereinkommen der Vereinten Nationen und dem Völkergewohnheitsrecht sowohl das Recht als auch die Pflicht haben, gegen Schiffe vorzugehen, die Waffen transportieren, die bei Völkermord, Apartheid oder anderen schweren Menschenrechtsverletzungen eingesetzt werden, oder die sich in einer Weise verhalten, die gegen die für alle Staaten verbindlichen zwingenden Normen des Völkerrechts verstößt.

Pflicht der Vertragsstaaten, Staatsoberhäupter von Nicht-Vertragsstaaten, gegen die der Internationale Strafgerichtshof Haftbefehl erlassen hat, festzunehmen: die Präzenzfälle Putin und Al-Bashir

Suspendierung eines EU-Abkommens: Der Präzedenzfall Jugoslawien

Am 11.11.1991 setzte der Rat der Europäischen Gemeinschaften die Handelszugeständnisse nach dem Kooperationsabkommen zwischen der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft und der Sozialistischen Föderativen Republik Jugoslawien durch die Verordnung (EWG) Nr. 3300/91 mit sofortiger Wirkung aus, weil er in den fortgesetzten Feindseligkeiten und ihren Auswirkungen auf die wirtschaftlichen und handelspolitischen Beziehungen sowohl der einzelnen Republiken Jugoslawiens unter einander als auch mit der EG eine grundlegende Veränderung der Umstände sah, unter denen das Abkommen geschlossen worden war. Eine deutsche Firma machte, als infolgedessen ein höherer Zollsatz auf ihre Weinimporte aus Jugoslawien angewandt wurde, gerichtlich geltend, dass die Verordnung (EWG) Nr. 3300/91 ungültig sei. In seinem Urteil vom 16.6.1998 - C-162/96, Racke , sah der EuGH keine Gründe, die die Gültigkeit der Aussetzungsverordnung beeinträchtigen könnten. In völkerrechtlicher Hinsicht führte er aus, dass Art. 62 Ab...

Keine Immunität für Völkerstraftaten - Aufruf zur Unterstützung von ILC Draft Article 7 als zentralem Schritt für die Verfolgbarkeit von Völkerrechtsverbrechen