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Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof und beantragt einstweilige Maßnahmen

Nicaragua wirft Deutschland vor, gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, zwingenden Grundsätzen des humanitären Völkerrechts und anderen Normen des allgemeinen Völkerrechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen, verstoßen zu haben.

Der Internationale Gerichtshof unterstreicht in seiner Entscheidung über den zweiten Eilantrag Südafrikas im Verfahren gegen Israel, dass die vorläufigen Maßnahmen aus seinem Beschluss vom 26.1.2024 sofort und wirksam im gesamten Gazastreifen einschließlich Rafah umgesetzt werden müssen.

Er ordnet keine weiteren vorläufigen Maßnahmen an.

Südafrika hat beim Internationalen Gerichtshof in dem Verfahren gegen Israel ein dringendes Ersuchen um zusätzliche einstweilige Maßnahmen eingereicht

"The Republic of South Africa is gravely concerned that the unprecedented military offensive against Rafah, as announced by the State of Israel, has already led to and will result in further largescale killing, harm and destruction in serious and irreparable breach both of the Genocide Convention and of the Court's Order of 26 January 2024."