Nicaragua verklagt Deutschland vor dem Internationalen Gerichtshof und beantragt einstweilige Maßnahmen
Nicaragua wirft Deutschland vor, gegen seine Verpflichtungen aus der Völkermordkonvention, den Genfer Konventionen von 1949 und ihren Zusatzprotokollen, zwingenden Grundsätzen des humanitären Völkerrechts und anderen Normen des allgemeinen Völkerrechts in Bezug auf die besetzten palästinensischen Gebiete, insbesondere den Gazastreifen, verstoßen zu haben.