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Posts mit dem Label "Völkermord-Konvention" werden angezeigt.

IGH-Anhörungen im Genozid-Fall Nicaragua vs. Deutschland (7.-10. September 2026)

Anhörung der Vertreter beider Seiten.

Holland und Island treten der Klage Südafrika gegen Israel vor dem IGH bei

 Am Mittwoch, den 11. März 2026, traten die Niederlande und Island gemäß Artikel 63 des Statuts des IGH der südafrikanischen Klage gegen Israel bei.

UN-Menschenrechtsrat: Genozid in Gaza

 Am 16. September 2025 stellte der UN-Menschenrechtsrat fest, dass Israel im Gazastreifen einen Völkermord begangen habe. Bezüglich Drittstaaten stellte der Bericht fest:  246. Die Pflicht zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord gilt nicht nur für den verantwortlichen Staat, sondern für alle Vertragsstaaten der Völkermordkonvention und sogar für alle Staaten nach dem Völkergewohnheitsrecht. Im Fall Barcelona Traction erkannte der Internationale Gerichtshof die erga omnes-Verpflichtung zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord an und entschied, dass die Völkermordkonvention alle Vertragsstaaten verpflichtet, das Verbrechen des Völkermords zu verhindern und zu bestrafen. Selbst wenn keine ausdrückliche Anordnungdes Internationalen Gerichtshofs vorliegt, haben alle Staaten die Pflicht, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Völkermordkonvention vorliegt oder vorliegen könnte, und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Verpflichtungen zur Verhütung und Bestrafung solcher Handl...