Der Internationale Strafgerichtshof hat Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant erlassen

Die Vorverfahrenskammer wies verfahrensrechtliche Einwände Israels in zwei Beschlüssen von 21.11.2024 zurück (Beschluss zu Art 19 Abs. 2 des Römischen Statuts, Beschluss zu Art. 18 Abs. 1 des Römischen Statuts) und entsprach den Anträgen des Chefanklägers Karim Khan, Haftbefehle gegen Netanyahu und Gallant zu erlassen. Im Interesse des Schutzes der Zeugen und der weiteren Ermittlungen wurde die Entscheidung über die Haftbefehle nicht als solche veröffentlicht. Eine Presseerklärung gibt jedoch den wesentlichen Inhalt bekannt.

Die Kammer sah hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant als Mittäter gemeinsam mit anderen die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen des Aushungerns als Methode der Kriegsführung und die folgenden Verbrechen gegen die Menschlichkeit tragen: Mord, Verfolgung und andere unmenschliche Handlungen.

Die Kammer sah auch hinreichende Gründe für die Annahme, dass Netanyahu und Gallant als zivile Vorgesetzte jeweils die strafrechtliche Verantwortung für das Kriegsverbrechen der vorsätzlichen Anweisung eines Angriffs gegen die Zivilbevölkerung tragen.

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