Hochschulrektorenkonferenz: nun doch kalte Füße?



Vor wenigen Jahren hatte eine wie benommen wirkende HRK nichts Eiligeres zu tun, als der fatalen BDS-Resolution des Bundestags vom Mai 2019 schon im November eilfertig ihrerseits eine eigene folgen zu lassen, in der wenig von der Verpflichtung auf die Freiheit von Forschung und Lehre zu spüren war. Nachdem der Bundestag am 7. November 2024 nach mehr als 12 Monaten der Hinterzimmer-Beratungen der Fraktionsvorsitzenden erneut überrumpelt worden war und unter dem irreführenden Titel „Nie wieder ist jetzt – Jüdisches Leben in Deutschland schützen, bewahren und stärken“ verabschiedet hatte und nun sogleich das Bildungswesen direkt ins Auge gefasst hat (geplant ist eine weitere Bundestagsresolution unter dem Titel „Antisemitismus und Israelfeindlichkeit an Schulen und Hochschulen entschlossen entgegentreten sowie den freien Diskursraum sichern“) traut sich die HRK nun doch den zarten Hinweis zu, ein solcher Beschluss sei

"sachlich nicht geboten und vor dem Hintergrund von Hochschulautonomie und Wissenschaftsfreiheit nicht nützlich". Man habe doch schon so viel getan, nun müsse man daran erinnern: "(1) Die Diskussion über die Definition von Antisemitismus ist Gegenstand und Aufgabe wissenschaftlicher Auseinandersetzung. Politische Entscheidungen können und dürfen diesen wissenschaftlichen Diskurs weder gefährden noch unterbinden. Eine staatliche Intervention in die Art und Weise, wie dieser wissenschaftliche Diskurs an den Hochschulen ausgestaltet wird, ist nicht zulässig. (2) Es ist sicherzustellen, dass staatliche Fördermittel für Forschung und Lehre allein nach wissenschaftsgeleiteten Prinzipien und Verfahren verteilt werden." Alles Weitere hier:  

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