Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 19/10191)
Fazit: Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar. Insbesondere stellt auch der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.