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Vollversammlung fordert am 2. Dezember 2025 israelischen Rückzug aus besetzten Gebieten

  Annalena Baerbock, Präsidentin der UN-Vollversammlung, erklärte zur 80. Sitzung des Gremiums, dass dem palästinensischen Volk seit 78 Jahren "seeine unveräußerlichen Rechte" und "insbesondere sein Recht auf Selbstbestimmung" verweigert worden seien. Alles, was in den letzten zwei Jahren passiert sei, habe nur erneut "unterstrichen, was wir seit Jahrzehnten gewusst haben" - dass der israelisch-palästinensische Konflikt nicht durch Besatzung oder Annexion gelöst werden kann und dass die beiden nur in dauerhaftem Frieden leben werden, wenn sie Seite an Seite in zwei souveränen und unabhängigen Staaten leben. "Wir wissen also, was wir tun müssen", drängte sie und unterstrich, dass Selbstbestimmung "kein Privileg ist, das verdient werden muss, sondern ein Recht, das es beizubehalten" gelte. - Nach einer eintägigen Debatte verabschiedete das Parlament die Entschließung zu diesem Thema mit dem Titel „Friedliche Beilegung der Paläst...

295 ehemalige EU-Botschafter fordern Anwendung des Völkerrechts

Nachdem am 26. September 2024 von der EU, der Arabischen Liga und Norwegen in New York die Globale Allianz für die Zwei-Staaten-Lösung ins Leben gerufen worden war, appellierten zahlreiche ehemalige Botschafter und hochrangige Beamte der EU und ihrer Mitgliedstaaten im Juli und August 2025 in Briefen und am 10. September 2025 in der Form einer mit 295 Unterschriften versehenen Erklärung an die Europäische Union, "unverzüglich gezielte Sanktionen gegen die israelische Regierung zu verhängen und das Assoziierungsabkommen zwischen der EU und Israel auszusetzen. Darüber hinaus fordern wir den Präsidenten der Generalversammlung der Vereinten Nationen und den Vorsitzenden des Sicherheitsrats der Vereinten Nationen auf, Dringlichkeitssitzungen der Generalversammlung und des Sicherheitsrats einzuberufen, um Sanktionen gegen die zahlreichen Verstöße gegen das Völkerrecht zu verhängen, die die israelische Regierung tagtäglich gegen die palästinensische Bevölkerung begeht. Die Vereinten Nati...

UN-Vollversammlung billigt die New Yorker Erklärung zur Zwei-Staaten-Lösung

 Am 12. September 2025 billigte die Generalversammlung der Vereinten Nationen die New Yorker Erklärung zur Palästinafrage.

Internationaler Gerichtshof: Öffentliche Anhörung zu dem Ersuchen der UN-Generalversammlung um ein Gutachten zu den Verpflichtungen Israels in Bezug auf die Anwesenheit und Aktivitäten der Vereinten Nationen, anderer internationaler Organisationen und Drittstaaten in und in Bezug auf das besetzte palästinensischen Gebiet

Konferenz findet nicht statt: Wichtige Vertragsstaaten der Genfer Konventionen stellen sich vor Israel

Die für den 7. März 2025 geplante Konferenz der Vertragsparteien der Genfer Konventionen, die sich mit der Einhaltung der vierten Genfer Konvention (Schutz von Zivilpersonen in Kriegszeiten) im Besetzten Palästinensischen Gebiet einschliesslich Ost-Jerusalems befassen sollte, findet nicht statt. Nach Konsultationen musste die Schweiz beschließen, die Konferenz mangels Unterstützung durch bestimmte Vertragsstaaten nicht durchzuführen.

Generalversammlung der Vereinten Nationen, Resolution A/79/L.28/Rev.1 vom 19.12.2024, Einholung eines Gutachtens des Internationalen Gerichtshofs zu Verpflichtungen Israels als Besatzungsmacht und Mitglied der Vereinten Nationen

Briefe an die Vereinten Nationen vom Staat Palästina (14.10.24) und 52 Nationen plus 2 Organisationen (1.11.24)

 Der Appell des  Ständigen Beobachters des Staates Palästina bei den Vereinten Nationen ging in identischen Briefen an den Generalsekretär, den Präsidenten der Generalversammlung und den Präsidenten des Sicherheitsrats. In diesem 850. Brief, mit dem seit dem 29.9.2000 dokumentiert werde, wofür die Besatzungsmacht vor Gericht gestellt werden müsse, heißt es, dass

Saul Takahashi: Für einen Ausschluss Israels aus den Vereinten Nationen

Der ehemalige stellvertretende Leiter des Büros des UN-Hochkommissars für Menschenrechte im besetzten palästinensischen Gebiet von 2009 bis 2014 weist darauf hin, dass die UN-Charta den Ausschluss aus der Organisation vorsieht, wenn ein Mitglied seine Pflichten als Mitgliedsstaat wiederholt verletzt.

Präzedenzfall für Sanktionen gegen Israel: Die Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/3414 vom 5.12.1975

Wenn der Sicherheitsrat versagt: Das Verfahren nach der Resolution der UN-Generalversammlung A/RES/377 (A) "Vereint für den Frieden" vom 3.11.1950

Ausschluss aus der UN-Generalversammlung: Der Präzedenzfall Südafrika

Die Generalversammlung schloss Südafrika ab November 1970 von der Mitwirkung aus, indem sie die Vollmachten der Vertreter Südafrikas nicht anerkannte.

Internationaler Gerichtshof: Öffentliche Anhörung zu dem Ersuchen der UN-Generalversammlung um ein Gutachten zu den rechtlichen Konsequenzen aus der Politik und den Praktiken Israels in den besetzten palästinensischen Gebieten einschließlich Ost-Jerusalem

Die Berichte des Sonderausschusses der UN-Generalversammlung zur Untersuchung der israelischen Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber in den besetzten Gebieten beeinträchtigen