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EU-Israel-Assoziierungsabkommen: Israel verstößt gegen Artikel 2 - wird aber nicht sanktioniert

 Ein Bericht stellt Verletzungen der Menschenrechte fest, aber Deutschlands Außenminister blockiert Maßnahmen.

Neue Dynamik: die Überprüfung des Assoziierungsabkommens

Nach Artikel 2 des EU-Israel-Assoziierungsabkommens ist die Achtung der Menschenrechte ein „wesentlicher Bestandteil“ des Abkommens. Die EU beschloss am 20. Mai 2025 zu prüfen, ob Israel die Menschenrechte beachtet. Angesichts des durch Gerichte belegten Ausmaßes der Menschenrechtsverletzungen und Verbrechen in Gaza und im Westjordanland ist es (so ein irischer Aktivist), als stünde die EU vor einem  brennenden Gebäude und würde nun zu einer Überprüfung schreiten, ob es überhaupt brenne. Die Überprüfung könnte bis zum nächsten Außenministertreffen am 23. Juni abgeschlossen sein. Wie werden sich die Außenbeauftragte Kallas und die Kommissionspräsidentin v.d. Leyen verhalten? Kallas und v.d. Leyen wird es nicht leicht fallen, ihre bedingungslose Unterstützung der israelischen Politik aufrechtzuerhalten. Beide machten schon relativierende Bemerkungen. Es war die Rede von einer "abscheulichen" Tötung von Zivilisten. Eine vollständige Aussetzung des Abkommens ist trotzdem unwahrsc...