Nachdem das Oberverwaltungsgericht NRW im November 2025 festgestellt hatte, dass das Leugnen des Existenzrechts Israels für sich genommen keinen Straftatbestand erfülle, brachte das Land Hessen am 23. April 2026 einen Antrag zur Erweiterung des § 130 StGB ein, mit dem diese Strafbarkeitslücke geschlossen werden soll. Nun soll auch mit Haft bis zu fünf Jahren oder Geldstrafe bestraft werden, wer öffentlich oder in einer Versammlung das Existenzrecht des Staates Israel leugnet , und dies in einer Weise tut, die geeignet ist, den öffentlichen Frieden zu stören. Begründung: "Das Existenzrecht des durch die Staatengemeinschaft anerkannten Mitgliedstaats der Vereinten Nationen Israel wird etwa durch Gebrauch der Losung „From the River to the Sea, Palestine will be free“ oder durch Präsentation von Landkarten des Nahen Ostens, in denen das heutige Israel durch einen „palästinensischen Staat“ in den Grenzen Israels, des Gazastreifens und des sog. Westjordanlands ersetzt ...