Posts

Posts mit dem Label "Drittstaaten" werden angezeigt.

Albanese: Gaza-Völkermord ist ein kollektives Verbrechen

 Mehrere Staatsführungen kooperierten bei der Ermöglichung und Fortsetzung der genozidalen Akte.

IGH: Israels Pflichten als Besatzer und UNO-Mitglied gegenüber den Menschen in Gaza (22.10.2025)

 Israel hat die Bevölkerung zu versorgen und bei unzureichender Versorgung Entlastungsschemata von UN-Organisationen zu akzeptieren. Lediglich behauptete Sicherheitsbedenken gegen UNWRA können diese Verpflichtung nicht aufheben. Die internationale Gemeinschaft ist aufgefordert, im Sinne dieses (nicht bindenden) Gutachtens an der Realisierung der nach Völkerrecht erforderlichen Ziele aktiv mitzuwirken.

UN-Menschenrechtsrat: Genozid in Gaza

 Am 16. September 2025 stellte der UN-Menschenrechtsrat fest, dass Israel im Gazastreifen einen Völkermord begangen habe. Bezüglich Drittstaaten stellte der Bericht fest:  246. Die Pflicht zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord gilt nicht nur für den verantwortlichen Staat, sondern für alle Vertragsstaaten der Völkermordkonvention und sogar für alle Staaten nach dem Völkergewohnheitsrecht. Im Fall Barcelona Traction erkannte der Internationale Gerichtshof die erga omnes-Verpflichtung zur Verhütung und Bestrafung von Völkermord an und entschied, dass die Völkermordkonvention alle Vertragsstaaten verpflichtet, das Verbrechen des Völkermords zu verhindern und zu bestrafen. Selbst wenn keine ausdrückliche Anordnungdes Internationalen Gerichtshofs vorliegt, haben alle Staaten die Pflicht, zu prüfen, ob ein Verstoß gegen die Völkermordkonvention vorliegt oder vorliegen könnte, und Maßnahmen zu ergreifen, um ihre eigenen Verpflichtungen zur Verhütung und Bestrafung solcher Handl...

IGH-Gutachten vom 19.7.2024 zur israelischen Besatzung: Folgerungen für Drittstaaten und internationale Organisationen

Das schwedische Menschenrechtszentrum Diakonia International gehört zu den ersten Organisationen, die sich mit den rechtlichen Konsequenzen befassen, die sich aus der beratenden Stellungnahme des Internationalen Gerichtshofs vom Juli 2024