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PJA kritisiert Berliner Förderung der NOVA Music Festival Exhibition

" Der Verein palästinensischer und jüdischer Akademiker*innen (PJA) ist äußerst besorgt über die Bereitstellung von knapp 1,4 Millionen Euro an öffentlichen Mitteln durch das Land Berlin für die NOVA Music Festival Ausstellung (1), die vom 7.10. bis 16.11.2025 stattfand, sowie über die an Schulen, Hochschulen und Jugendeinrichtungen gerichtete Aufforderung der Senatsverwaltung für Bildung, Jugend und Familie, Besuche der Ausstellung zu organisieren. Sowohl die Ausstellung als auch die für den pädagogischen Einsatz entwickelten Materialien weisen auf eine problematische Ausrichtung hin, die eine nationalistische und emotional manipulative Form des Erinnerns befördert – und damit grundlegenden Prinzipien demokratischer Bildung, kritischer Wissenschaft und universeller Menschenrechte entgegensteht. Die aktive Förderung der Ausstellung durch das Land Berlin wirft zudem Fragen nach Interessenkonflikten und staatlicher Neutralität auf (2). -  Die Ausstellung selbst arbeitet mit einer Äs...

Kommune verbietet Gaza-Demo einfach so - Verwaltungsgericht erinnert an Recht und Gesetz

 Die Stadt Frankfurt stützte ihr Verbot einer von ihr ungern gesehenen Versammlung unter dem Motto "United4 Gaza - Stoppt den Völkermord jetzt" angeblich auf eine polizeiliche Gefahrenprognose, konnte dafür aber keine auch nur im Ansatz konkretisierte Begründung liefern. Das Verwaltungsgericht erinnerte die Stadt dann daran, dass es für ein Verbot "einer unmittelbaren Gefahr für die öffentliche Sicherheit" bedarf, wobei Güter von Verfassungsrang tangiert sein müssten, dass außerdem als mildere Mittel zunächst gegen einzelne Störer während der Versammlung vorzugehen sei, ein Verbot aber als ultima ratio nur in Betracht komme, wenn von der gesamten Versammlung Straftaten zu erwarten seien. Der Versuch der Stadt, sich stattdessen auf die Möglichkeit zu stützen, diese Voraussetzungen durch eine strafrechtliche Bewertung zu ersetzen, reiche nicht aus: " Eine Bewertung von Meinungen, die durch Art. 5 GG geschützt werden, steht staatlichen Stellen nicht zu. Auch das B...