Britisches Gericht bewertet Entlassung eines Professors wegen antizionistischer Äußerungen als Diskriminierung
Die Entscheidung erregte in Großbritannien großes Aufsehen und wurde als bahnbrechend eingestuft.
Es handelt sich um den Fall Miller v. University of Bristol. Hier ist ein Link zu dem Urteil des Bristol Employment Tribunal vom 5.2.2024 in dieser Sache.
Einen Überblick über den Rechtsstreit gibt dieser Artikel des GUARDIAN vom 5.2.2024.
Das Gericht sah die antizionistischen Überzeugungen des Klägers als philosophische Überzeugung und als geschütztes Merkmal gemäß Abschnitt 10 des Equality Act 2010 an. Wesentliche Teile der Entscheidungsgründe beziehen sich auf Art. 9 (Gedanken-, Gewissen- und Religionsfreiheit) und 10 (Freiheit der Meinungsäußerung) der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte und Grundfreiheiten.
Die im Artikel des GUARDIAN erwähnte Halbierung der Entschädigungszahlungen beruht darauf, dass das Gericht eine Mitschuld des Klägers an der Entlassung annahm, weil er die Attacken gegen ihn aus Kreisen jüdischer Studenten nicht lediglich universitätsintern kommentiert hatte.
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