International Law Commission: Draft articles on Responsibilities of States for Internationally Wrongful Acts

Diese Artikel bezwecken, im Wege der Kodifizierung und der fortschreitenden Entwicklung die grundlegenden Regeln des Völkerrechts zur Verantwortlichkeit der Staaten für ihre völkerrechtswidrigen Handlungen zu formulieren.

Hier ist ein Link zu einem Dokument der International Law Commission von 2001, das diese Artikel enthält und kommentiert.

Art. 31 lautet:
Reparation
1. The responsible State is under an obligation to make full reparation for the injury caused by the internationally wrongful act.
2. Injury includes any damage, whether material or moral, caused by the internationally wrongful act of a State.

Die International Law Commission (Völkerrechtskommission) wurde 1947 von der Generalversammlung gegründet, um das Mandat der Versammlung gemäß Artikel 13 Abs. 1 Buchst. a der Charta der Vereinten Nationen wahrzunehmen, Untersuchungen einzuleiten und Empfehlungen abzugeben, um  die  fortschreitende Entwicklung des Völkerrechts und seine Kodifizierung zu fördern.

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