Warum die Grundrechte keine allgemeine Antisemitismusausnahme kennen

 Nach Ralf Michaels leitet sich aus dem Kampf gegen den Antisemitismus keine Superkompetenz des Staates zur Einschränkung von Grundrechten und insbesondere der Meinungsfreiheit ab. Vielmehr habe dieser Kampf innerhalb der vom Grundgesetz gezogenen Grenzen zu erfolgen. Das hemme dessen Wirksamkeit nicht, sondern ermögliche erst eine Wahrnehmung dieser Aufgabe durch die Gesellschaft selbst.

Zum Beitrag in Soziopolis geht es hier:  

Kommentare