Internationaler Gerichtshof: Neue zeitliche Schranken für Interventionen

Am 1. Juni 2024 sind neue Verfahrensregeln des Internationalen Gerichtshof in Kraft getreten, die die Möglichkeiten der Intervention in zeitlicher Hinsicht beschränken. Der Gerichtshof hat auch die Befugnis erhalten, zu entscheiden, ob ein Staat, der nach Art. 63 des Statuts des Gerichtshof interveniert, in der mündlichen Verhandlung auftreten oder nur eine schriftliche Erklärung abgeben kann.

Die Einzelheiten ergeben sich aus dieser Presseerklärung.

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