Antidiskriminierungsklauseln im Zuwendungs- und Förderungsrecht

 Im Verfassungsblog vom 16. Mai 2024 setzen sich Kai Ambos et al. nach der Rücknahme der Antisemitismus-Klausel des Berliner Kultursenators kritisch mit den weiterhin geplanten Antidiskriminierungsklauseln auseinander. Es sollte klar sein, so das Autorenkollektiv, dass der Staat seine Kriterien

aus der Verfassung selbst beziehen müsse - und was die Anforderungen an Förderungsempfänger angehe, so dürfte er keine eigenen konkreten Kenntnisse verlangen, etwa über Verfassungsinhalte oder die Gegnerschaft zum Antisemitismus. Denn eine solche Bekenntnispflicht verstoße gegen die sog. negative Meinungsfreiheit, d.h. gegen die Freiheit, eine bestimmte Meinung nicht zu haben oder seine Meinung nicht äußern zu müssen.


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