Gesetz über die Zusammenarbeit mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH-Gesetz - IStGHG)
Die Bundesrepublik Deutschland arbeitet nach diesem Gesetz und dem Römischen Statut des Internationalen Strafgerichtshofs mit dem Internationalen Strafgerichtshof zusammen. Es regelt insbesondere, wie im Falle eines vom Internationalen Strafgerichtshof erlassenen Haftbefehls zu verfahren ist.
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