Bericht des Hochkommissars für Menschenrechte 2024 zur Unternehmens-Datenbank (illegale Siedlungen)


Im Bericht vom 2. August 2024, der keine Namen von Unternehmen nennt, geht es um die rechtlichen und methodologischen Grundlagen der Datenbank, aber auch die Pflichten von Staaten und Unternehmen: "Die Staaten sollten ihrer Pflicht zum Schutz und zur Gewährleistung der Achtung der Menschenrechte nachkommen, indem sie unter anderem klar die Erwartung formulieren, dass alle in ihrem Hoheitsgebiet und/oder ihrer Gerichtsbarkeit ansässigen Unternehmen die Menschenrechte während ihrer gesamten Tätigkeit achten. Insbesondere den Sitzstaaten kommt - unter Einsatz ihrer ordnungspolitischen Instrumente - eine entscheidende Rolle zu, wenn es darum geht, sicherzustellen, dass Wirtschaftsunternehmen die Menschenrechte in schwierigen, auch konfliktbehafteten Betriebsumgebungen achten. - Die Unternehmen sollten ihrer Verantwortung für die Achtung der Menschenrechte nachkommen, die über die Einhaltung der nationalen Gesetze und Vorschriften zum Schutz der Menschenrechte hinausgeht. Wenn Unternehmen an den aufgeführten Tätigkeiten beteiligt sind, sollen sie geeignete Maßnahmen ergreifen, um nachteilige Auswirkungen, an denen sie beteiligt sind, zu beseitigen. Außerdem sollten die Unternehmen mit dem OHCHR zusammenarbeiten und einen konstruktiven Dialog mit ihm führen, um menschenrechtskonforme Ergebnisse zu erzielen. - Wenn es zu Menschenrechtsverletzungen und -missbrauch kommt, müssen die Betroffenen Zugang zu wirksamen Rechtsbehelfen und gleichem Schutz durch das Gesetz haben." Hier das ganze Dokument:


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