Frankfurt: Eilantrag gegen Ausfuhr von Rüstungsgütern nach Israel abgelehnt



Die Bundesregierung hatte als Antragsgegnerin argumentiert, sie prüfe alle Genehmigungen weiterhin sorgfältig und einzelfallbezogen. Dabei habe sie jüngst zusätzliche Maßnahmen durch die Einholung einer Zusicherung Israels getroffen, gelieferte Rüstungsgüter im Einklang mit dem Völkerrecht zu verwenden.Hier die Pressemitteilung des Verwaltungsgerichts. 

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