Die Berichte des Sonderausschusses der UN-Generalversammlung zur Untersuchung der israelischen Praktiken, die die Menschenrechte des palästinensischen Volkes und anderer Araber in den besetzten Gebieten beeinträchtigen

Die UN-Generalversammlung beschloss 1968, diesen aus drei Mitgliedstaaten bestehenden Sonderausschuss zu bilden (Resolution A/RES/2442xxiii) vom 19.12.1968).

Links zu den Berichten dieses Sonderausschusses ab 2018 befinden sich auf dieser Website.

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