Wissenschaftlicher Dienst des Deutschen Bundestages: BDS-Beschluss des Deutschen Bundestages (Drucksache 19/10191)
Fazit: Ein Nutzungsausschluss von BDS-nahen Personen oder Gruppen allein wegen zu erwartender unerwünschter Meinungsäußerungen ist mit Art. 5 Abs. 1 GG unvereinbar. Insbesondere stellt auch der Beschluss des Deutschen Bundestages vom 17. Mai 2019 keine Grundlage dar, die eine solche Einschränkung rechtfertigen könnte.
Hier ist ein Link zu diesem Gutachten vom 21.12.2020.
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