Internationaler Gerichtshof: Keine vorläufigen Maßnahmen im Verfahren Nicaragua gegen Deutschland

Der Fall wird jedoch auch nicht vom Register gestrichen, da die Zuständigkeit des Gerichtshofs nicht offensichtlich fehlt.

Hier ist der Text des Beschlusses vom 30.4.2024 in dieser Rechtssache, der mit fünfzehn gegen eine Stimme erlassen wurde. Gegen Beschluss stimmte der von Nicaragua benannte Ad-hoc-Richter Al-Khasawneh.

Der Tenor der Entscheidung lautet: "Finds that the circumstances, as they now present themselves to the Court, are not such as to require the exercise of its power under Article 41 of the Statute to indicate provisional measures." 

Mehrere Richter haben der Entscheidung eigene Überlegungen beigefügt:

Gesonderte Stellungnahme der Vizepräsidentin Sebutinde (Uganda)

Gesonderte Stellungnahme des Richters Iwasawa (Japan)

Erklärung der Richterin Cleveland (USA)

Erklärung des Richters Tladi (Südafrika)

Abweichende Meinung des Ad-hoc-Richters Al-Khasawneh (von Nicaragua benannt)




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