Zusatzprotokoll vom 8.6.1977 zu den Genfer Abkommen vom 12.8.1949 über den Schutz der Opfer nicht internationaler bewaffneter Konflikte (Protokoll II)
Hier ist ein Link zu diesem Zusatzprotokoll. Es ist - wie folgt - gegliedert:
Teil I. Geltungsbereich dieses Protokolls (Art. 1-3)
Teil II. Menschliche Behandlung (Art. 4-6)
Teil III. Verwundete, Kranke und Schiffbrüchige (Art. 7-12)
Teil IV. Zivilbevölkerung (Art. 13-18)
Teil V. Schlussbestimmungen (Art. 19-27)
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