Genfer Abkommen vom 12.8.1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV. Genfer Abkommen von 1949)
Hier ist ein Link zu diesem Abkommen. Das Abkommen ist - wie folgt - gegliedert:
Teil I. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1-12)
Teil II. Allgemeiner Schutz der Bevölkerung vor gewissen Kriegsfolgen (Art. 13-26)
Teil III. Rechtsstellung und Behandlung der geschützten Personen
Abschnitt I. Gemeinsame Bestimmungen für die Gebiete der am Konflikt beteiligten Parteien und die besetzten Gebiete (Art. 27-34)
Abschnitt II. Ausländer im Gebiet einer am Konflikt beteiligten Partei (Art. 35-46)
Abschnitt III. Besetzte Gebiete (Art. 47-141)
Teil IV. Durchführung dieses Abkommens (Art. 142-159)
Anlagen I-III
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