Genfer Abkommen vom 12.8.1949 zum Schutze von Zivilpersonen in Kriegszeiten (IV. Genfer Abkommen von 1949)

Hier ist ein Link zu diesem Abkommen. Das Abkommen ist - wie folgt - gegliedert:

Teil I. Allgemeine Bestimmungen (Art. 1-12)

Teil II. Allgemeiner Schutz der Bevölkerung vor gewissen Kriegsfolgen (Art. 13-26)

Teil III. Rechtsstellung und Behandlung der geschützten Personen

Abschnitt I. Gemeinsame Bestimmungen für die Gebiete der am Konflikt beteiligten Parteien und die besetzten Gebiete (Art. 27-34)

Abschnitt II.  Ausländer im Gebiet einer am Konflikt beteiligten Partei (Art. 35-46)

Abschnitt III. Besetzte Gebiete (Art. 47-141)

Teil IV. Durchführung dieses Abkommens (Art. 142-159)

Anlagen I-III

Vertragsparteien


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