Bundesverwaltungsgericht: Rechtsschutz gegen Bundestags-BDS-Beschluss nur beim BVerfG
Streitigkeiten bezüglich sog. einfacher Parlamentsbeschlüsse sind inhaltlich verfassungsrechtlicher Natur und gehören vor die Verfassungs-, nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit.
Das entschied am 26. März 2025 das Bundesverwaltungsgericht.
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