Bundesverwaltungsgericht: Rechtsschutz gegen Bundestags-BDS-Beschluss nur beim BVerfG

 Streitigkeiten bezüglich sog. einfacher Parlamentsbeschlüsse sind inhaltlich verfassungsrechtlicher Natur und gehören vor die Verfassungs-, nicht die Verwaltungsgerichtsbarkeit.

Das entschied am 26. März 2025 das Bundesverwaltungsgericht

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