Was tut die EU bei gravierenden Menschenrechtsverletzungen durch Drittstaaten?

Wenn Drittstaaten äußerst schwerwiegende Menschenrechtsverletzungen begehen, ergreift die EU laut einer Auskunft der EU-Kommission "geeignete Maßnahmen" wie z.B. die Aussetzung bestehender Assoziierungsabkommen, wie in deren jeweiligen Menschenrechtsklauseln vorgesehen. Die in der Auskunft genannten Beispielsfälle zeigen, dass solche Sachverhalte meist dann festgestellt und solche Maßnahmen dann ergriffen werden, wenn es sich bei den Drittstaaten um afrikanische und/oder besonders kleine, arme und/oder unliebsame Länder handelt.

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