IStGH-Ankläger beantragt Haftbefehl gegen Hamas-Führung und Israels Ministerpräsidenten und Verteidigungsminister
Chefermittler Khan sieht dringenden Tatverdacht auf Verbrechen gegen die Menschlichkeit und auf Kriegsverbrechen gemäß Art. 7 und 8 des Römischen Statuts. Ein Verdacht auf Genozid gem. Artikel 6 findet keine Erwähnung, ist aber Gegenstand eines von Südafrika angestrengten Verfahrens vor dem IGH auf der Grundlage der Genozid-Konvention von 1948. Khans Erklärung betont u.a., dass das Völkerrecht und die Gesetze für bewaffnete Konflikte
für alle gelten: "Kein Fußsoldat, kein Kommandant, kein ziviler Anführer – niemand – kann ungestraft handeln. Nichts kann es rechtfertigen, Menschen, darunter so vielen Frauen und Kindern, vorsätzlich die lebensnotwendigen Grundbedürfnisse zu entziehen. Nichts rechtfertigt Geiselnahmen oder Angriffe auf Zivilisten." Hier der ganze Textganze Text mit weiteren Hinweisen zu Materialien und Grundlagen der Entscheidung.
Kommentare
Kommentar veröffentlichen