Vereinte Nationen, Generalversammlung, Resolution A/RES/38/17 vom 22.11.1983, "Die Bedeutung der universellen Verwirklichung des Selbstbestimmungsrechts der Völker und der baldigen Gewährung der Unabhängigkeit an koloniale Länder und Völker für die effektive Gewährleistung und Einhaltung der Menschenrechte"

Die Resolution bekräftigt ein Recht des palästinensischen Volkes auf bewaffneten Kampf gegen die Besatzung.

Hier sind Links zur  englischen Fassung und zur deutschen Übersetzung dieser Resolution (siehe S. 216 f.) 

Die Ziffern 2 und 3 dieser Resolution lauten:

"2. bekräftigt die Rechtmäßigkeit des Kampfes von Völkern um Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit und Befreiung von Kolonial- und Fremdherrschaft, Apartheid und fremder Besetzung mit allen verfügbaren Mitteln, einschließlich des bewaffneten Kampfes;

3. bekräftigt das unveräußerliche Recht des namibischen Volkes, des palästinensischen Volkes und aller unter Fremd- und Kolonialherrschaft stehenden Völker auf Selbstbestimmung, nationale Unabhängigkeit, territoriale Integrität, nationale Einheit sowie auf Souveränität ohne Einmischung von außen;"

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