Anrufung des Ausschusses für die Beseitigung der Rassendiskriminierung durch Palästina
Es handelt sich um ein Verfahren nach Art. 11 des Übereinkommens zur Beseitigung jeder Form von Rassendiskriminierung, dessen zweite Stufe gemäß Art. 12 dieses Übereinkommens die Ernennung einer ad-hoc-Vermittlungskommission ist. Das Verfahren wurde am 23.4.2018 eingeleitet.
Es wurde zunächst über Zulässigkeitsfragen gestritten. Dazu erging am 19.12.2019 eine positive Entscheidung, siehe CERD/C/100/3, CERD/C/100/4 und CERD/C/100/5.
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