Der Beschluss der Bundesregierung vom 20.9.2017 zur Arbeitsdefinition Antisemitismus

Auf der Website des Auswärtigen Amtes findet sich hierzu der folgende Bericht.

Die darin wiedergegebene Definition ist nicht deckungsgleich mit der IHRA-Definition, obwohl durch die Anführungszeichen dieser Eindruck erweckt wird. Die IHRA-Definition enthält die Definition als solche und einen Beispielkatalog. In dem Beispielkatalog heißt es: "Erscheinungsformen von Antisemitismus können sich auch gegen den Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, richten. Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden." Die Definition der Bundesregierung hat der Definition stattdessen den Satz "Darüber hinaus kann auch der Staat Israel, der dabei als jüdisches Kollektiv verstanden wird, Ziel solcher Angriffe sein." hinzugefügt. Die Einschränkung "Allerdings kann Kritik an Israel, die mit der an anderen Ländern vergleichbar ist, nicht als antisemitisch betrachtet werden." wird nicht erwähnt.

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