Internationaler Gerichtshof erlegt Israel Maßnahmen zur Einhaltung der Völkermordkonvention auf

 

Hier ist ein Link zur der Entscheidung des IGH vom 26.1.2024, die mit überwältigender Mehrheit erging.

Auf der Website des IGH ist diese inoffizielle Zusammenfassung veröffentlicht worden.

Übersetzung des Tenors  (ohne Angabe der Richter, die dafür und dagegen gestimmt haben)

86. Aus diesen Gründen bezeichnet
DER GERICHTSHOF
die folgenden vorläufigen Maßnahmen:

(1) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel hat in Übereinstimmung mit seinen Verpflichtungen aus der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes in Bezug auf die Palästinenser in Gaza alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die Begehung aller Handlungen zu verhindern, die in den Anwendungsbereich von Artikel II dieser Konvention fallen, insbesondere:
(a) die Tötung von Mitgliedern der Gruppe;
(b) die Verursachung von schwerem körperlichen oder seelischen Schaden an Mitgliedern der Gruppe;
(c) die vorsätzliche Auferlegung von Lebensbedingungen für die Gruppe, die darauf gerichtet sind, ihre physische Zerstörung ganz oder teilweise herbeizuführen, und
(d) die Verhängung von Maßnahmen, die darauf abzielen, Geburten innerhalb der Gruppe zu verhindern;

(2) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel hat mit sofortiger Wirkung sicherzustellen, dass sein Militär keine der in Punkt 1 beschriebenen Handlungen vornimmt;

(3) Mit sechzehn Stimmen gegen eine Stimme,
Der Staat Israel hat alle in seiner Macht stehenden Maßnahmen zu ergreifen, um die direkte und öffentliche Aufforderung zum Völkermord an Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zu verhindern und zu bestrafen;

(4) Mit sechzehn zu eins Stimmen,
Der Staat Israel hat sofortige und wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um die Bereitstellung von
dringend benötigter Grundversorgung und humanitärer Hilfe zu ermöglichen, um den widrigen Lebensbedingungen der Palästinenser im Gazastreifen entgegenzuwirken;

(5) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel hat wirksame Maßnahmen zu ergreifen, um zu verhindern, das Beweismaterial zu den Vorwürfen von Handlungen im Anwendungsbereich von Artikel II und Artikel III der Konvention über die Verhütung und Bestrafung des Völkermordes gegenüber Mitgliedern der palästinensischen Gruppe im Gazastreifen zerstört wird, und um seine Erhaltung sicherzustellen;

(6) Mit fünfzehn gegen zwei Stimmen,
Der Staat Israel hat dem Gerichtshof innerhalb eines Monats ab dem Datum dieses Beschlusses einen Bericht über alle Maßnahmen vorzulegen, die zur Durchführung dieses Beschlusses getroffen worden sind.






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