Vorläufige sofortige Suspendierung des Chefanklägers des IStGH durch dessen Präsidium
Am 8. Juni 2026 traf das Präsidium der Vertragsstaaten der Römischen Satzung des Internationalen Strafgerichtshofs mit qualifizierter Mehrheit eine Entscheidung über das Disziplinarverfahren gegen den IStGH-Staatsanwalt Khan und überwies das Verfahren an die Versammlung der Vertragsstaaten; gleichzeitig beschloss es gemäß Regel 28 der Geschäftsordnung und der Beweismittel, den Staatsanwalt mit sofortiger Wirkung bis zur endgültigen Entscheidung der Versammlung der Vertragsstaaten als zuständigen Entscheidungsträger vom Dienst zu suspendieren. Es betonte, dass dies das Ergebnis des Verfahrens nicht präjudiziere und beschloss, so bald wie möglich eine Sondersitzung der Versammlung der Vertragsstaaten einzuberufen, damit die Versammlung die Angelegenheit prüfen könne. Die Bewertung des Präsidiums stützte sich auf den Bericht über eine Untersuchung des Büros für interne Aufsichtsdienste der Vereinten Nationen (OIOS), die zugrunde liegenden Beweise, den Rat eines Ad-hoc-Gremiums von Justizexperten und schriftliche Einreichungen.
Die Versammlung der Vertragsstaaten ist die Verwaltungsaufsicht und das gesetzgebende Organ des IStGH. Sie besteht aus Vertretern der Staaten, die das Römische Statut ratifiziert und beigetreten sind. Das Präsidium der Versammlung besteht aus einem Präsidenten, zwei Vizepräsidenten und 18 Mitgliedern, die von der Versammlung für drei Jahre gewählt werden.
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