Deutsche Waffenimporte aus Israel (Verfassungsblog)

 Deutschland exportiert nicht nur viele Waffen nach Israel, sondern importiert auch viele Waffen aus Israel. Beide Seiten des Handels werfen aber rechtliche und tatsächliche Fragen auf.

Der auffälligste Verteidigungsimport aus Israel ist der Erwerb des Arrow-3-Raketenabwehrsystems im Wert von € 3,5–4 Milliarden. Dies ist das größte Waffenabkommenin der Geschichte Israels und ein Herzstück der Europäischen Sky Shield Initiative. Die Lieferung ist für Ende 2025 geplant. Trotz der Fanfaren  haben Experten wie Lydia Wachs von der SWP und der dänische Raketenabwehrspezialist Simon Petersen das Abkommen kritisiert und davor gewarnt, dass es den NATO-Zusammenhalt – technisch und politisch – schwächen und die strategische Autonomie der EU untergraben könnte.

Die unmittelbaren Bedrohungen durch russische Systeme sind die Kurz- und Mittelstreckenraketen Iskander und Kinzhal. Pfeil 3 konnte diese nur unter perfekten Frühwarnbedingungen abfangen, da er in erster Linie zur Bekämpfung von ballistischen Langstreckenraketen ausgelegt ist. Die Besorgnis über den Zusammenhalt in Europa und der NATO wurde auch von dem französischen Präsidenten Emmanuel Macron geäußert, der warnte, dass die Abhängigkeit von außereuropäischen Verteidigungssystemen wie Arrow-3 die strategische Autonomie der EU untergraben könnte.

Eine ähnliche Vertiefung der Abhängigkeit ist im Bereich der Drohnenkriegsführung sichtbar. Im Juni 2025 unterzeichnete die Bundeswehr einen bedeutenden Vertrag für weitere bewaffnete Drohnen von Heron TP und verlagerte die Pilotenausbildung von Israel nach Deutschland. Dieser Schritt geht weit über den Erwerb von angriffsfähigen Drohnen hinaus (die wiederholt mit zivilen Opfern in Gaza in Verbindung gebracht wurden). Durch die Einführung des Heron TP-Systems importiert Deutschland auch israelische Ausbildung, Infrastruktur und potenziell operative Doktrin – und bettet ein ausländisches Modell des Drohnenkriegs in seine eigenen Kräfte ein.

Das Ergebnis ist die langfristige Abhängigkeit von einem einzigen externen Lieferanten und nicht von einem multilateralen europäischen Konsortium. Diese Abhängigkeit erstreckt sich auf Software-, Wartungs- und Missionsplanungssysteme, die Deutschland im Inland nicht leicht vermehren kann.

Hier ein Beitrag aus dem Verfassungsblog.  

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