UN-Vollversammlung über die Schutzverantwortung (R2P)

 Im Jahre 2005 nahm die UN General Assembly eine Resolution an, in der es zur Frage der "Responsibility to Protect (R2P) hieß: 

"138. Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Diese Verantwortung umfasst die Verhütung solcher Verbrechen, einschließlich ihrer Anstiftung, durch geeignete und notwendige Mittel. Wir akzeptieren diese Verantwortung und werden entsprechend handeln. Die internationale Gemeinschaft sollte die Staaten gegebenenfalls ermutigen und dabei unterstützen, dieser Verantwortung nachzukommen, und die Vereinten Nationen beim Aufbau einer Frühwarnkapazität unterstützen.

139. Die internationale Gemeinschaft hat durch die Vereinten Nationen auch die Verantwortung, im Einklang mit den Kapiteln VI und VIII der Charta geeignete diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel einzusetzen, um zur Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit beizutragen. In diesem Zusammenhang sind wir bereit, im Einklang mit der Charta, einschließlich Kapitel VII, über den Sicherheitsrat rechtzeitig und entschlossen kollektive Maßnahmen zu ergreifen, wobei wir von Fall zu Fall und gegebenenfalls in Zusammenarbeit mit den zuständigen regionalen Organisationen vorgehen, wenn friedliche Mittel unzureichend sind und die nationalen Behörden offensichtlich nicht in der Lage sind, ihre Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Wir betonen, dass die Generalversammlung die Verantwortung zum Schutz der Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit und deren Auswirkungen unter Berücksichtigung der Grundsätze der Charta und des Völkerrechts weiter prüfen muss. Wir beabsichtigen ferner, uns nach Bedarf und in angemessener Weise dafür einzusetzen, dass Staaten Kapazitäten zum Schutz ihrer Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit aufbauen können, und dass wir diejenigen Staaten unterstützen, die unter Druck stehen, bevor Krisen und Konflikte ausbrechen.

140. Wir unterstützen uneingeschränkt die Mission des Sonderberaters des Generalsekretärs für die Verhütung von Völkermord." -

Hier die gesamte Resolution

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