UN-Untersuchung zur Behandlung von Gefangenen und Geiseln sowie Angriffen auf medizinische Einrichtungen und Personal

In ihrem dritten Bericht (vom September 2024) beschrieb die Unabhängige Internationale Untersuchungskommission zu den besetzten palästinensischen Gebieten die Behandlung von Gefangenen und Geiseln sowie Angriffe auf medizinische Einrichtungen und Personal für den Zeitraum vom 7. Oktober 2023 bis August 2024. Sie

empfahl allen Mitgliedstaaten: (a) das Gutachten des Internationalen Gerichtshofs und die völkerrechtlichen Verpflichtungen einzuhalten, die rechtswidrige Besetzung Israels nicht anzuerkennen; keine Hilfe oder Unterstützung bei der Aufrechterhaltung der Besetzung zu leisten; in ihren Beziehungen zwischen Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten zu unterscheiden; (b) alle völkerrechtlichen Verpflichtungen zu erfüllen, einschließlich der Verpflichtung nach dem gemeinsamen Artikel 1 der Genfer Konventionen, die Achtung des humanitären Völkerrechts durch alle Staatsparteien, einschließlich Israels und des Staates Palästina, sicherzustellen, sowie die Verpflichtungen nach dem Übereinkommen gegen Folter und andere grausame, unmenschliche oder erniedrigende Behandlung oder Strafe und der Völkermordkonvention; (c) die Beihilfe oder Unterstützung bei der Begehung von Verstößen einzustellen; Maßnahmen zur Rechenschaftspflicht gegenüber mutmaßlichen Tätern von internationalen Verbrechen, schweren Menschenrechtsverletzungen und Missbrauch in Israel und den besetzten palästinensischen Gebieten zu prüfen, und last not least (d) mit den Ermittlungen des Büros des Anklägers des Internationalen Strafgerichtshofs zusammenzuarbeiten.

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