Internationaler Strafgerichtshof: Der Chefankläger erwidert auf Stellungnahmen zu seinen Haftbefehlsanträgen gegen Netanyahu u.a.
Er hält die erhobenen Einwände für unbegründet und drängt auf eine rasche Entscheidung.
Die 49 Seiten starke Erwiderung des Chefanklägers auf die zahlreichen Eingaben zu seinen Haftbefehlsanträgen wurde der Vorverfahrenskammer am 23.8.2024 zugeleitet.
Zu der Begründung für die Haftbefehlsanträge siehe die Erklärung des Chefanklägers vom 20.5.2024.
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