Bundesverwaltungsgericht, 8 C 35.20, Urteil vom 20.1.2022 betr. Meinungsfreiheit und BDS

Hier ist ein Link zu diesem Urteil.

Der Sachverhalt und eine Zusammenfassung der Entscheidungsgründe sind in der Pressemitteilung des Bundesverwaltungsgerichts zu dieser Entscheidung enthalten. Es heißt darin:

"Art. 5 Abs. 1 Satz 1 GG gewährleistet jedermann das Recht, seine Meinung frei zu äußern und zu verbreiten. Der Stadtratsbeschluss greift in den Schutzbereich der Meinungsfreiheit ein, weil er eine nachteilige Rechtsfolge - den Ausschluss von der Benutzung öffentlicher Einrichtungen - an die zu erwartende Kundgabe von Meinungen zur BDS-Kampagne oder zu deren Inhalten, Zielen und Themen knüpft. Die darin liegende Beschränkung der Meinungsfreiheit ist verfassungsrechtlich nicht gerechtfertigt."

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