"Special Committee concerning Israeli practices in occupied territories" warnt Israel wegen Besatzungspolitik
Am 17. November 2025 veröffentlichte das OHCHR zu seinem jüngsten Bericht bezüglich der Entwicklungen von August 2024 bis Juli 2025 eine Presseerklärung: „Trotz verbindlicher Anordnungen und maßgeblicher Stellungnahmen des Internationalen Gerichtshofs (IGH) und Haftbefehlen des Internationalen Strafgerichtshofs (IStGH) handelt Israel völlig straffrei, gestützt durch anhaltende diplomatische, finanzielle und militärische Unterstützung durch mächtige Drittstaaten und das Ausbleiben internationaler Sanktionen“. Der jüngste Bericht dokumentiere auch die Zunahme rassistischer, genozidaler und expansionistischer Rhetorik seitens israelischer Führer und die Festigung der israelischen Kontrolle in der Region. „In Syrien arbeitet Israel daran, die Siedlerbevölkerung im besetzten Golan zu verdoppeln, und behauptet, dass es auf unbestimmte Zeit in den neu besetzten Gebieten weiter im Inneren Syriens bleiben wird“, hieß es. - Dem Bericht zufolge wurden durch Israels Aktionen im Libanon Tausende Menschen getötet und verletzt, darunter die höchste Zahl an getöteten und verletzten medizinischen Fachkräften in einem bewaffneten Konflikt weltweit im Jahr 2024.
„Die internationale Gemeinschaft muss handeln. Diese und andere schwerwiegende Verstöße gegen das Völkerrecht müssen zur Rechenschaft gezogen werden“, erklärte der Ausschuss. - Als ersten Schritt empfahl der Ausschuss den Mitgliedstaaten, Sanktionen und ein vollständiges Waffenembargo zu verhängen, um Israel zu zwingen, seine Angriffe auf die Palästinenser vollständig einzustellen, den Waffenstillstand in Gaza einzuhalten und sich aus allen besetzten Gebieten in der Region zurückzuziehen. Die Mitgliedstaaten sollten uneingeschränkt mit dem IStGH zusammenarbeiten und die universelle Gerichtsbarkeit ausüben. - „Es ist von entscheidender Bedeutung, dass die Mitgliedstaaten Unternehmen, Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft und andere Akteure, die sich an Verstößen gegen das Völkerrecht mitschuldig gemacht haben, untersuchen oder strafrechtlich verfolgen. Es kann nicht richtig sein, dass jemand aus einem anderen Land nach Israel geht, sich zur Armee meldet, Kriegsverbrechen begeht und dann einfach wieder in die Gesellschaft zurückkehrt, ohne zur Rechenschaft gezogen zu werden“, erklärte der Ausschuss.
Hier die Presseerklärung. .
Kommentare
Kommentar veröffentlichen