Forderung nach Aktivierung des EU-Blocking-Statuts gegen US-Sanktionierung des IStGH abgelehnt
Nach den US-Sanktionen gegen den IStGH per Executive Order (6. Februar 2025) forderten EU-Parlamentarier die Aktivierung des EU-Blocking-Statuts, um die Lahmlegung des Gerichts durch die exterritorialen Auswirkungen der Sanktionen zu begrenzen: "In einer Zeit, in der die Opfer von Verstößen gegen das Völkerrecht immer mehr zunehmen – in der Ukraine, in Palästina, der Demokratischen Republik Kongo, Sudan – behindern diese Sanktionen den Zugang zur Justiz für alle, die von Verbrechen in der Gerichtsbarkeit des IStGH betroffen sind. Dennoch verfügt die EU über ein Rechtsinstrument, um solchen extraterritorialen Maßnahmen entgegenzuwirken: das EU-Blockierungsstatut, das die Auswirkungen von Sanktionen von Nicht-EU-Ländern neutralisieren soll. - In seinem Jahresbericht 2024 über Menschenrechte und Demokratie in der Welt forderte das Parlament die Kommission auf, „dringend das Blockierungsstatut zu aktivieren“.Daher die Fragen: 1.Welche konkreten Schritte hat die Kommission unternommen, um auf diese Forderung zu reagieren? 2. .Hat die Kommission die Auswirkungen dieser Sanktionen auf die Mitgliedstaaten und auf die europäischen Akteure, die mit dem IStGH zusammenarbeiten, bewertet?
Darauf antwortete die EU-Kommission: "Der Internationale Strafgerichtshof (IStGH) ist der Eckpfeiler der internationalen Justiz und des Kampfes gegen Straflosigkeit. Er zieht die Urheber der schwersten Verbrechen von internationaler Bedeutung zur Rechenschaft und gibt den Opfern eine Stimme. - Die Kommission verfolgt aufmerksam die Entwicklungen im Zusammenhang mit der Verhängung von Sanktionen der Vereinigten Staaten gegen Mitarbeiter des IStGH. Die Kommission bedauert zutiefst, dass solche Maßnahmen ergriffen wurden. - Die Kommission steht in engem Kontakt mit Vertretern des IStGH sowie mit den EU-Mitgliedstaaten, um die Auswirkungen der Sanktionen der Vereinigten Staaten zu bewerten. - Die Kommission ist bereit, ihre volle Unterstützung und ihren Beitrag zu leisten, um den Schutz des IStGH und seines Personals vor externem Druck oder Drohungen zu gewährleisten. - In diesem Zusammenhang erwägt die Kommission geeignete wirksame Maßnahmen, um sicherzustellen, dass die Arbeit des IStGH nicht beeinträchtigt wird und sein Mandat erfüllt werden kann."
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