Kai Ambos: EU muss IStGH schützen

 Im "Verfassungsblog" argumentiert der Völkerrechtler, dass es höchste Zeit sei, sich gegen Angriffe auf den IStGH und auf das Recht schlechthin zur Wehr zu setzen:"Es ist eine Ironie der Geschichte, dass die USA als das Land, das maßgeblich für den Nürnberger Hauptkriegsverbrecherprozess verantwortlich war, nun gerade das Gericht, das es ohne Nürnberg nicht geben würde, zerstören wollen. Anders als in der Karibik tötet die Trump-Regierung mit den Sanktionen zwar nicht physisch, vernichtet aber die bürgerliche Existenz der betroffenen Vertreter des Strafgerichtshofs. Die Sanktionierung kommt dem zivilen Tod gleich, weil Sanktionierte nicht mehr am normalen Geschäftsleben teilnehmen können. Unabhängige Staatsanwälte und Richter werden mit Terroristen, organisierten Kriminellen und korrupten Diktatoren gleichgestellt. Mit anderen Worten: Sie werden dafür bestraft, dass sie ihren Job machen – einen „Job“, für den sie gewählt und ernannt wurden und aufgrund dessen sie einen besonderen Schutz genießen (Art. 48 Abs. 2 IStGH-Statut).19) Zugleich lassen sich die Sanktionen und die sie begleitenden Repressalien und Drohungen gegen Mitglieder des IStGH und das Gericht als Ganzes (---) – als Straftaten gegen die Rechtspflege i.S.v. Art. 70 Abs. 1 lit. d), e) IStGH-Statut qualifizieren (so auch die ASP-Resolution vom 5. Dezember 2025, para. 4; ebenso Hovell).

So erweist sich die US-Sanktionspolitik nicht nur als Angriff auf den IStGH, sondern als Angriff auf das Recht schlechthin. Dem muss man mehr entgegensetzen als bloß verbalen Protest. Den Worten müssen Taten folgen. Ein EU-Rechtsakt in Form einer Blocking-Verordnung oder ein passgenaueres Instrument (gegebenenfalls orientiert an der VO gegen wirtschaftlichen Zwang) könnte eine solche Tat sein (...). Sie würde nicht nur gerichtshoffreundlichen EU-Akteuren helfen, ihre vertraglichen Beziehungen mit dem IStGH aufrechtzuerhalten, sondern über die EU und Europa hinaus ein starkes, nicht nur symbolisches Signal europäischer Entschlossenheit senden. Sie würde einen ersten Schritt auf dem Weg zur – auch in diesem Bereich überfälligen – Erlangung europäischer Souveränität darstellen. Zugleich sollte sich der IStGH – gleichsam präventiv mit Blick auf eine mögliche institutionelle Sanktionierung – von US-Unternehmen (z.B. von Microsoft Office) unabhängig machen.

Hier der gesamte Beitrag.  


Kommentare

Beliebte Posts aus diesem Blog

Knesset gegen palästinensischen Staat