Verwendung des Hakenkreuzes kann auch erlaubt sein: OLG Zweibrücken

 

Im Internet wurden Methoden des Staates Israels und solche des NS-Regimes mittels entsprechender Symbole verglichen. Das war zunächst als Erfüllung des Straftatbestands des Verwendens von Kennzeichen verfassungswidriger Organisationen (§ 86a Abs. 1 Nr. 1, Abs. 2 i.V.m. § 86 Abs. 1 Nr. 4 StGB) angesehen worden. Das OLG Zweibrücken daraufhin: der Tatbestand ist nicht erfüllt, wenn jemand die Kennzeichen für scharfe Kritik an den Methoden des Staates Israels verwendet und damit eine klare Distanzierung bzw. Verurteilung des NS-Unrechts einhergeht (Beschluss vom 24.06.21026 – 1 ORs 3 SRs). Die Hashtags: #FREEPALESTINE und #GAZAUNDERATTACK sind wohl noch oder wieder zugänglich.

Hier der Bericht .


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