Anatomie eines Genozids

Bericht der Sonderberichterstatterin über die Lage der Menschenrechte in den seit 1967 besetzten palästinensischen Gebieten Francesca Albanese

Hier ist eine Vorabversion dieses Berichts.

Eine zentrale These der Sonderberichterstatterin ist, dass Israel absichtlich Prinzipien des humanitären Völkerrechts verbogen habe, um völkermörderische Gewalt gegen das palästinensische Volk zu legitimieren.

Dem Bericht sind die folgenden Empfehlungen beigefügt (überarbeitete DeepL-Übersetzung):

"96. Die Sonderberichterstatterin fordert die Mitgliedsstaaten auf, das Verbot des Völkermordes in Übereinstimmung mit ihren nicht abdingbaren Verpflichtungen durchzusetzen. Israel und jene Staaten,
die sich mitschuldig gemacht haben an dem, was vernünftigerweise als Völkermord angesehen werden kann, müssen zur Rechenschaft gezogen werden und Reparationen leisten, die der Zerstörung, dem Tod und dem Schaden, die dem palästinensischen Volk zugefügt wurden, angemessen sind.

97. Die Sonderberichterstatterin empfiehlt den Mitgliedsstaaten:

(a) unverzüglich ein Waffenembargo gegen Israel zu verhängen, da es offenbar den vom IGH am 26. Januar 2024 angeordneten verbindlichen Maßnahmen nicht nachgekommen ist, sowie andere wirtschaftliche und politische Maßnahmen, einschließlich Sanktionen, zu treffen, die notwendig sind, um einen sofortigen und dauerhaften Waffenstillstand zu gewährleisten und die Achtung des Völkerrechts wiederherzustellen;

(b) Südafrika bei der Anrufung des UN-Sicherheitsrates gemäß Artikel 94(2) der Charta der Vereinten Nationen nach der Nichteinhaltung der oben erwähnten Maßnahmen des IGH durch Israel zu unterstützen;

(c) Maßnahmen zu ergreifen, um eine gründliche, unabhängige und transparente Untersuchung aller Verstöße aller Akteure gegen das Völkerrecht, einschließlich der Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und des Verbrechen des Völkermords, sicherzustellen, was mit umfasst:

(i) mit internationalen unabhängigen Tatsachenermittlungs-/Untersuchungs- und  Rechenschaftsmechanismen zusammenzuarbeiten;

(ii) den Internationalen Strafgerichtshof zur Unterstützung der laufenden Ermittlungen unverzüglich mit der Lage in Palästina zu befassen;

(iii) ihre Verpflichtungen nach den Grundsätzen der universellen Gerichtszuständigkeit zu erfüllen, indem sie echte Ermittlungen und die Strafverfolgung von Personen, die verdächtigt werden, internationale Verbrechen begangen oder Beihilfe bei der Begehung von internationalen Verbrechen, einschließlich Völkermord, beleistet zu haben, sicherstellen, angefangen bei ihren eigenen Staatsangehörigen;

(d) sicherzustellen, dass Israel sowie die am Völkermord im Gazastreifen mitschuldigen Staaten den kolossalen Schaden anerkennen und sich zur Nicht-Wiederholung, mit Maßnahmen zur Vorbeugung, und zur vollen Wiedergutmachung, einschließlich der vollen Kosten für den Wiederaufbau von Gaza,  verpflichten, wofür die Einrichtung eines Schadensregisters mit einem damit einhergehenden Überprüfungs- und Massenentschädigungsverfahren empfohlen wird;

(e) im Rahmen der Generalversammlung einen Plan zur Beendigung des rechtswidrigen und unhaltbaren Status quo zu entwickeln, der die Ursache für die jüngste Eskalation ist, die letztlich in dem Völkermord im Gazastreifen kulminierte -  unter anderem, um die Situation in Palästina umfassend zu untersuchen, durch Wiedereinsetzung des UN-Sonderausschusses gegen Apartheid - und im Fall der Nichteinhaltung durch Israel bereit zu sein, diplomatische, wirtschaftliche und politische Maßnahmen, die in der Charta der Vereinten Nationen vorgesehen sind, zu ergreifen;

(f) kurzfristig und als vorübergehende Maßnahme in Absprache mit dem Staat Palästina eine internationale Schutzpräsenz einrichten, um die Gewalt einzuschränken, die routinemäßig gegen Palästinenser in den besetzten palästinensischen Gebieten verübt wird;

(g) eine angemessenen Finanzierung der UNRWA sicherzustellen, damit sie in der Lage ist, die gestiegenen Bedürfnisse der Palästinenser in Gaza zu erfüllen.

98. Die Sonderberichterstatterin fordert das Büro des Hochkommissars für Menschenrechte auf, seine Bemühungen zur Beendigung der gegenwärtigen Gräueltaten in Gaza zu verstärken, unter anderem durch Förderung und korrekte Anwendung des Völkerrechts, insbesondere der  Völkermordkonvention, im Kontext der besetzten palästinensischen Gebiete in ihrer Gesamtheit.




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