OHCHR: Juristische Analyse des Verhaltens Israels im Gazastreifen unter dem Gesichtspunkt der Völkermord-Konvention

 

Im September 2025 empfahl die Kommission allen Mitgliedsstaaten der Völkermord-Konvention, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die 

Begehung von Völkermord im Gazastreifen zu verhindern; die Lieferung von Waffen und sonstiger Ausrüstung oder Gütern, einschließlich

Flugzeugtreibstoff, an den Staat Israel oder Drittstaaten einzustellen, wenn Grund zu der Annahme besteht,

dass diese bei militärischen Operationen verwendet werden, die mit der

Begehung von Völkermord in Verbindung stehen oder stehen könnten;

sicherzustellen, dass Personen und Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet und innerhalb

ihrer Gerichtsbarkeit nicht an der Begehung von Völkermord, der Beihilfe und

Unterstützung zur Begehung von Völkermord oder der Anstiftung zur Begehung von Völkermord beteiligt sind, sowie

diejenigen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, die nach

Völkerrecht an diesen Verbrechen beteiligt sein könnten;

die Ermittlungen und innerstaatlichen Verfahren zu erleichtern und

Maßnahmen (einschließlich der Verhängung von Sanktionen) gegen den Staat Israel sowie gegen

Personen oder Unternehmen zu ergreifen, die an der Begehung

von Völkermord oder der Anstiftung dazu beteiligt sind oder diese erleichtern;

und bei den Ermittlungen der Anklagebehörde des

Internationalen Strafgerichtshofs zu kooperieren.

Weiterhin empfahl die Kommission empfiehlt dem Ankläger des Internationalen

Strafgerichtshofs:

(a) im Rahmen seiner laufenden Ermittlungen zur Lage im

Staat Palästina das Verbrechen des Völkermords zu prüfen, um bestehende Haftbefehle

zu ergänzen und künftige Anträge auf Haftbefehle entsprechend anzupassen;

(b) die Beteiligung der in diesem Bericht genannten Amtsträger zu prüfen, um

sie als Hauptverantwortliche für die entsprechenden internationalen Verbrechen in ihre Bemühungen aufzunehmen.

- Hier der Bericht

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