OHCHR: Juristische Analyse des Verhaltens Israels im Gazastreifen unter dem Gesichtspunkt der Völkermord-Konvention
Im September 2025 empfahl die Kommission allen Mitgliedsstaaten der Völkermord-Konvention, alle ihnen vernünftigerweise zur Verfügung stehenden Mittel einzusetzen, um die
Begehung von Völkermord im Gazastreifen zu verhindern; die Lieferung von Waffen und sonstiger Ausrüstung oder Gütern, einschließlich
Flugzeugtreibstoff, an den Staat Israel oder Drittstaaten einzustellen, wenn Grund zu der Annahme besteht,
dass diese bei militärischen Operationen verwendet werden, die mit der
Begehung von Völkermord in Verbindung stehen oder stehen könnten;
sicherzustellen, dass Personen und Unternehmen in ihrem Hoheitsgebiet und innerhalb
ihrer Gerichtsbarkeit nicht an der Begehung von Völkermord, der Beihilfe und
Unterstützung zur Begehung von Völkermord oder der Anstiftung zur Begehung von Völkermord beteiligt sind, sowie
diejenigen zu untersuchen und strafrechtlich zu verfolgen, die nach
Völkerrecht an diesen Verbrechen beteiligt sein könnten;
die Ermittlungen und innerstaatlichen Verfahren zu erleichtern und
Maßnahmen (einschließlich der Verhängung von Sanktionen) gegen den Staat Israel sowie gegen
Personen oder Unternehmen zu ergreifen, die an der Begehung
von Völkermord oder der Anstiftung dazu beteiligt sind oder diese erleichtern;
und bei den Ermittlungen der Anklagebehörde des
Internationalen Strafgerichtshofs zu kooperieren.
Weiterhin empfahl die Kommission empfiehlt dem Ankläger des Internationalen
Strafgerichtshofs:
(a) im Rahmen seiner laufenden Ermittlungen zur Lage im
Staat Palästina das Verbrechen des Völkermords zu prüfen, um bestehende Haftbefehle
zu ergänzen und künftige Anträge auf Haftbefehle entsprechend anzupassen;
(b) die Beteiligung der in diesem Bericht genannten Amtsträger zu prüfen, um
sie als Hauptverantwortliche für die entsprechenden internationalen Verbrechen in ihre Bemühungen aufzunehmen.
- Hier der Bericht.
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