Appell an die Schweiz: der Bundesrat ist in der Pflicht

Namhafte Organisationen und Persönlichkeiten fordern den schweizerischen Bundesrat auf, zur Einhaltung völker- und menschenrechtlicher Verpflichtungen folgende Massnahmen zu ergreifen: 1. Diplomatischer Einsatz für Waffenstillstand. Gemäss Art. 1 der Genfer Konventionen fordern wir Sie auf, sich aktiv und öffentlich für einen sofortigen Waffenstillstand und den Schutz der Zivilbevölkerung in Gaza und dem Westjordanland einzusetzen. 2. Humanitärer Zugang und UNRWA-Finanzierung. Setzen Sie sich gemäss Art. 23 der IV. Genfer Konvention für den ungehinderten Zugang humanitärer Hilfe nach Gaza ein und stellen Sie die vollumfängliche finanzielle Unterstützung des UNO-Hilfswerks für Palästinaflüchtlinge UNRWA wieder her. 3. Freilassung aller israelischen Geiseln und unrechtmässig inhaftierten palästinensischen Gefangenen Gemäss Artikel 34 der IV. Genfer Konvention ist die Geiselnahme verboten. Wir fordern Sie auf, sich für die bedingungslose Freilassung aller zivilen Geiseln einzusetzen. Ebenso fordern wir ein entschiedenes Eintreten für die Freilassung aller palästinensischen Gefangenen, die ohne Anklage, ohne faires Verfahren oder entgegen rechtsstaatlichen Grundsätzen festgehalten werden. 4. Öffentliche rechtliche Einordnung der Lage in Gaza Gemäss Art. I der Völkermordkonvention hat die Schweiz die Pflicht zur Prävention und Bestrafung eines drohenden oder stattfindenden Völkermords. Wir fordern eine offizielle Stellungnahme des Bundesrats zur Plausibilität eines Völkermords in Gaza gemäss Definition des IGH, die sich auf die Völkermordkonvention stützt. 5. Kooperation mit und Unterstützung von internationalen Strafverfolgungsorganen  Gemäss dem Römer Statut und dem Bundesgesetz über internationale Rechtshilfe in Strafsachen (IRSG) ist die Schweiz verpflichtet, mit dem Internationalen Strafgerichtshof (IStGH) zu kooperieren. Wir fordern, dass sich die Schweiz ausdrücklich zur Unterstützung des IStGH bei der strafrechtlichen Aufarbeitung von mutmasslichen Kriegsverbrechen, Verbrechen gegen die Menschlichkeit und Völkermord bekennt – unabhängig von der Täterseite – und ihre finanzielle Unterstützung für den IStGH deutlich verstärkt.6. Suspendierung sicherheitsrelevanter Exporte Gemäss Artikel 22 des Kriegsmaterialgesetzes dürfen Ausfuhren nicht erfolgen, wenn das Risiko besteht, dass sie zur Begehung schwerer Menschenrechtsverletzungen verwendet werden. Wir fordern, dass alle Exporte von Kriegsmaterial, Dual-Use-Gütern und Überwachungstechnologie nach Israel ausgesetzt werden, solange der Verdacht vonVölkerrechtsverbrechen besteht. 7. Verurteilung von Aufrufen zur illegalen Umsiedlung oder DeportationÖffentliche Aufrufe zur Vertreibung einer Bevölkerungsgruppe verletzen das humanitäre Völkerrecht und die UNO-Charta. Wir fordern eine klare und explizite Verurteilung völkerrechtswidriger Aussagen israelischer Regierungsmitglieder.3. Unterstützung und Ausbau wirtschaftlicher Massnahmen zum Schutz des Völkerrechts Die Schweiz ist gemäss dem IGH - Gutachten vom 19. Juli 2024, das die Rechtswidrigkeit der israelischen Besatzung feststellt, sowie nach ihrer nationalen Gesetzgebung verpflichtet, Massnahmen zu ergreifen, um die Einhaltung des Völkerrechts sicherzustellen. Der Bundesrat soll sicherstellen, dass die Schweiz nicht durch Handel, Investitionen oder andere Wirtschaftsbeziehungen dazu beiträgt, die illegale Besatzung der Palästinensischen Gebiete aufrechtzuerhalten, wo nötig in Abstimmung mit der EU.  9. Einsatz für eine politische Lösung auf Basis des Völkerrechts Das erklärte Ziel der Schweizer Nahostpolitik ist eine Zwei-Staaten-Lösung. Die Schweiz soll sich für eine Lösung einsetzen, die Menschenrechte achtet, die Blockade des Gazastreifens aufhebt, illegale Siedlungen beseitigt, das Rückehrrecht achtet sowie grundsätzlich gleiche Rechte für Palästinenser und Israelis gewährleistet. Besonderes Augenmerk gilt der Beseitigung israelischer Strukturen, die nach Einschätzung des IGH und weiterer UNO Gremien gegen das völkerrechtliche Verbot von Apartheid verstossen.10. Verpflichtung zur präventiven Völkerrechtspolitik Gemäss Art. 1 der Genfer Konventionen muss die Schweiz alles in ihrer Macht Stehende unternehmen, um Völkerrechtsverstösse zu verhindern. Wir fordern eine Überprüfung der gesamten Nahostpolitik der Schweiz hinsichtlich ihrer menschenrechtlichen und völkerrechtlichen Kohärenz sowie eine öffentliche Rechenschaft über diese Politik. Die fortgesetzte Untätigkeit angesichts dokumentierter schwerster Verbrechen untergräbt nicht nur die Glaubwürdigkeit der internationalen Rechtsordnung. Mit seinem Schweigen riskiert der Bundesrat zudem, dass die Schweiz eine völkerrechtliche Mitverantwortung für das Versäumnis der Prävention eines Völkermords trägt.

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