UN-Vollversammlung über die Schutzverantwortung (R2P)
Im Jahre 2005 nahm die UN General Assembly eine Resolution an, in der es zur Frage der "Responsibility to Protect (R2P) hieß: "138. Jeder einzelne Staat hat die Verantwortung, seine Bevölkerung vor Völkermord, Kriegsverbrechen, ethnischen Säuberungen und Verbrechen gegen die Menschlichkeit zu schützen. Diese Verantwortung umfasst die Verhütung solcher Verbrechen, einschließlich ihrer Anstiftung, durch geeignete und notwendige Mittel. Wir akzeptieren diese Verantwortung und werden entsprechend handeln. Die internationale Gemeinschaft sollte die Staaten gegebenenfalls ermutigen und dabei unterstützen, dieser Verantwortung nachzukommen, und die Vereinten Nationen beim Aufbau einer Frühwarnkapazität unterstützen. 139. Die internationale Gemeinschaft hat durch die Vereinten Nationen auch die Verantwortung, im Einklang mit den Kapiteln VI und VIII der Charta geeignete diplomatische, humanitäre und andere friedliche Mittel einzusetzen, um zur Schutz der Bevölkerung vor Völkermord,...